"Eine Chance für den Grundwasserschutz vertan"

Am Mittwoch den 21.3. wird der Hessische Landtag aller Voraussicht nach die dritte Änderung des Landesentwicklungsplans beschließen. Aus Sicht der Arbeitsgemeinschaft Wasserversorgung Rhein-Main (WRM) wird damit dem Grundwasserschutz weiterhin nicht der notwendige landespolitische Stellenwert in der Entwicklungsplanung eingeräumt. “Das Hessische Wirtschaftsministerium ist unserer Forderung, die regional bedeutsamen Grundwasservorkommen als Vorranggebiete für den Grundwasserschutz festzulegen, leider nicht nachgekommen“, stellt die Vorsitzende der WRM, Elisabeth Jreisat, fest. “Damit ist auf lange Sicht eine wichtige Chance vertan, die Sicherung der Ressourcen für eine einwandfreie Trinkwasserversorgung zu stärken“, so Jreisat weit

Die Forderung, der Trinkwassergewinnung aus Grundwasser unter planerischen Aspekten einen Vorrang gegenüber anderen Nutzungen einzuräumen, wurde von der WRM bereits im Jahr 2007 erhoben. Unter der damaligen Landesregierung war der besondere Schutz des Grundwassers bei der Überarbeitung des Regionalplans Südhessen und des Regionalen Flächennutzungsplans eingeschränkt worden. Aufgrund der negativen Entwicklungen in den letzten 10 Jahren wäre jetzt die Gelegenheit zur Korrektur gewesen.

Vor allem im verdichteten Kernbereich des Ballungsraums spielen die zunehmenden Nutzungskonflikte eine wichtige Rolle. Bereits heute sei die Trinkwassergewinnung aus Grundwasser etwa im Hessischen Ried durch Spurenstoffe langfristig bedroht, erklärt Jreisat, die als Geschäftsführerin der Hessenwasser für die Trinkwasserbereitstellung von über 2,2 Millionen Menschen im Rhein-Main-Gebiet verantwortlich ist.

Eine wichtige Zielsetzung des LEP sei es, die Rahmenbedingungen für die Schaffung von Wohnraum an den erwarteten Bevölkerungsanstieg anzupassen. Hierfür sei aber auch die gesicherte Wasserversorgung eine unverzichtbare Voraussetzung. Durch eine Aufwertung der Belange des Grundwasserschutzes und der öffentlichen Wasserversorgung hätte nach Ansicht der WRM ein Gleichklang der landespolitischen Zielsetzungen erreicht werden können.