Fristgerecht hat die Arbeitsgemeinschaft Wasserversorgung Rhein-Main in Abstimmung mit ihren Mitgliedsunternehmen eine Stellungnahme zum Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm 2021-2027 zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) eingereicht.
Grundsätzlich werden die Ausführungen zu den Anforderungen an den qualitativen und quantitativen Schutz der Grundwässer als völlig unzureichend angesehen.
Belange der Trinkwasserversorgung nicht ausreichend berücksichtigt
Während die hessischen Grundwasserkörper (GWK) in einem mengenmäßig guten Zustand sind, gilt dies für den chemischen Zustand nicht flächendeckend. Entsprechend hoch sind die Anforderungen anzusetzen.
Die Belange der Trinkwasserversorgung müssen sich aus Sicht der WRM als ausdrückliche Zielsetzung in der WRRL wiederfinden.
Aufgrund der Erkenntnisse aus den Zwischenergebnissen des laufenden WRM-Fachgutachtens zu den Auswirkungen des Klimawandels auf den Grundwasserhaushalt hält die WRM auch die im Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm getroffenen Aussagen und Schlussfolgerungen zu den Auswirkungen des Klimawandels für anpassungsbedürftig. Aus Sicht der WRM ist u. a. bei der Bewertung von zukünftigen Grundwasserneubildungsraten der Ansatz eines Worst-Case-Szenarios nicht statthaft. Stand des Wissens ist es, Bewertungen auf der Grundlage von Ensembles als Modellketten durchzuführen und daraus abgestufte Vorgehensweisen zu entwickeln.
Dies nur zwei der vielen Punkte auf die die WRM aufmerksam machen möchte. Die gesamte Stellungnahme der WRM können Sie unter folgendem Link nachlesen.