Umweltministerin Priska Hinz beantwortet große Anfrage der SPD-Landtagsfraktion

Insgesamt sechzehn Fragen umfasst die große Anfrage, die am 4. November letzten Jahres von mehreren Abgeordneten der SPD und der Landtagsfraktion an die Landesregierung gerichtet wurde. Zielrichtung der umfangreichen Befragung ist es, Auskunft zu erhalten über die ökologische Belastung durch Trinkwasserförderung.

Faktisch ist es ein umfassender Fragenkatalog zu Zahlen und Fakten der öffentlichen Wasserversorgung in Hessen. Die inhaltliche Klammer wird in einer Vorbemerkung vorangestellt.

Im Kern geht es um eine Stellungnahme der Landesregierung über die von den Fragestellern thematisierte Verbindung der Gewinnungsanlagen des Zweckverbands Mittelhessische Wasserwerke (ZMW) im Wohratal mit dem Versorgungssystem der Oberhessischen Versorgungsbetriebe (OVAG) hinaus, um eine Bewertung der Grundwasserbewirtschaftung in der Rhein-Main-Region insgesamt.

Gleich zu Beginn der Vorbemerkung der Fragesteller wird auch die WRM-Situationsanalyse erwähnt, ohne jedoch im Folgenden mit einem konkreten Auskunftsbegehren im Detail darauf einzugehen.

Die für die Beantwortung fachlich zuständige Umweltministerin Priska Hinz lässt es gleichwohl nicht an konkreten Bezugnahmen auf die WRM-Studie fehlen. Insbesondere wenn Antworten zum prognostizierten Trinkwasserbedarf in der Rhein-Main-Region gefordert sind, wie in den Fragen 1 und 11 (siehe hierzu Download des Originaltextes der Antwort am Ende dieses Beitrags) wird explizit aus den Ergebnissen der Situationsanalyse vorgetragen. Konkret wird zum Beispiel in der Beantwortung der Frage 1 die WRM Bedarfsprognose für Südhessen zitiert:

 "Ausgehend von einem Bestandswert im Jahr 2014 von 223 Mio. m³ /a weist die Prognose der Arbeitsgemeinschaft Wasserversorgung Rhein-Main (WRM) in Südhessen für 2030 einen Wasserbedarf zwischen 207 und 255 Mio. m³ /a aus. Der Mittelwert der Prognose liegt bei 230 Mio. m³/a"

 Im Anschluss werden auch mögliche bedarfssenkende Effekte des Wassersparens relativiert:

 "Es wird davon ausgegangen, dass die demografischen Effekte regional und örtlich zwischenzeitlich einen größeren Effekt auf die Wasserverbräuche haben als der Einsatz wassersparender Technologien".

Angesichts der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung bis 2030 z. B. für die Stadt Frankfurt kommt das Land Hessen zu einer eindeutigen Bewertung:

"Es wird deshalb auch durch das Land Hessen für eine Wasserbedarfsprognose 2030 derzeit eine Bandbreite favorisiert, die mindestens durch die mittlere bis obere Variante abgebildet wird".

Die Antwort auf die Kernfrage, wie die Landesregierung "aktuell die ökologische Belastung durch die oft in Naturschutzgebieten liegenden Brunnen einschätzt" fällt hingegen eher formaljuristisch aus:

"Vorausgesetzt, die Fragestellung richtet sich auf eine ökologische Belastung im Sinne einer Einhaltung von Gesetzen, ist festzustellen, dass aufgrund der wasserrechtlichen Erlaubnis die Entnahme von Grundwasser für die Trinkwasserversorgung rechtskonform erfolgt."

Übersetzt in den Alltagssprachgebrauch bedeutet das eine wichtige Klarstellung zu Gunsten der öffentlichen Wasserversorgung. Denn damit wird den verschiedentlich vorgetragen Argumenten, dass in den Wasserrechtsverfahren den Belangen des Naturschutzes nicht oder nicht hinreichend Beachtung geschenkt wird, eindeutig, wenn auch etwas kryptisch widersprochen.

Dies ist, verbunden mit dem in den Vorbemerkungen der Landesregierung enthaltenen Hinweis auf die Verpflichtung der Gemeinden im Rahmen der allgemeinen Daseinsvorsorge die Bevölkerung und die gewerblichen und sonstigen Einrichtungen ausreichend mit Trink- und Betriebswasser zu versorgen (§ 30 HWG) und auf den Vorrang der öffentlichen Wasserversorgung vor einer sonstigen Grundwassernutzung, eine wesentliche Prämisse für den vom Land Hessen eingeleiteten Leitbildprozess.