Stärkung der Trinkwasserversorgung des Rhein-Main Gebiets

Das Regierungspräsidium Gießen hat dem Zweckverband Mittelhessische Wasserwerke Ende Oktober den Wasserrechtsbescheid über die Entnahme von Grundwasser aus dem Wasserwerk Wohratal erteilt. Die Behörde entsprach der beantragten Fördermenge in Höhe von maximal 9, 5 Mio. Kubikmeter pro Jahr in vollem Umfang.

Diese Menge diene im Wesentlichen zur Trink- und Brauchwasserversorgung seines Verbandsgebietes und schließe die Lieferung einer Teilmenge von zwei Millionen Kubikmeter jährlich an das benachbarte Versorgungsunternehmen Oberhessische Versorgungsbetriebe AG (OVAG) ein, teilt das RP in einer Pressemitteilung mit.

Wie das RP weiter mitteilt, wurden den von verschiedenen Einwendern vorgetragenen Befürchtungen in Bezug auf den Naturschutz, soweit sie zu berücksichtigen waren, durch entsprechende Bescheidauflagen Rechnung getragen.

Im Wasserrechtsbescheid wird die „Situationsanalyse zur Wasserversorgung in der Rhein-Main-Region“ der Arbeitsgemeinschaft Wasserversorgung Rhein-Main explizit bei der Begründung herangezogen. Die Entnahme von Grundwasser im Wohratal sei auch dafür vorgesehen einen „Beitrag zur Stärkung der Trinkwasserversorgungssicherheit der anwachsenden Bevölkerung im Rhein-Main Gebiet“  zu leisten, da „die OVAG ein wichtiger Versorger dieser Region sei, die sich aufgrund der dortigen Besiedlungs- und Nutzungsdichte nicht ausreichend selbst mit Trinkwasser in entsprechender Güte versorgen kann“. Damit schließt sich das RP Gießen der Argumentation der WRM sachlich-inhaltlich an und leistet mit der Umsetzung im Wasserrecht einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Wasserversorgung in der Metroplregion.

Die WRM-Situationsanalyse wird auch im politischen Raum als wichtiger Beitrag zur Regionalen Wasserversorgung zur Kenntnis genommen. Im Zusammenhang mit dem Wasserrechtsantrag des ZMW dient sie als Grundlage für eine Große Anfrage der SPD-Landtagsfraktion im Hessischen Landtag zur ökologischen Belastung durch Trinkwasserförderung.